In letzter Zeit hatten wir viel Gelegenheit, uns den Klimawandel bewusst zu machen. Vom Weltklimagipfel in Kattowitz haben die Medien intensiv berichtet und viele Informationen vermittelt. Wahrscheinlich haben Sie im Zuge der Berichterstattung auch die Warnung gehört: Bloß nicht meinen, wegen des weltweiten Temperaturanstiegs bekämen wir einen warmen Winter. Sicherlich besteht irgendein Zusammenhang, wenn einerseits das Eis der Arktis immer weiter schmilzt und wir andererseits weniger Eis und Schnee haben. Aber – auch das haben wir in der Klimadiskussion gelernt: Bitte nicht das Klima mit dem Wetter verwechseln! Das heißt: Niemand kann zurzeit vorhersagen, wie das Wetter in diesem Winter werden wird. Es kann durchaus ein strenger Winter mit tiefen Temperaturen werden.
Deswegen ist Vorsorge angesagt: Die Gartenfreunde leeren die Regenwassertonnen, graben Gladiolenzwiebeln und Dahlienknollen aus, bringen Kakteen und Kübelpflanzen ins Winterquartier. Und Hausbesitzer sollten jetzt Maßnahmen zum Frostschutz ergreifen. Tun sie es nicht, müssen Sie im Falle des Falles auf eigene Kosten Schäden beheben (lassen), die der Frost an Leitungen, an der Wasseruhr und an der Trinkwasserversorgung verursacht hat. Also, überprüfen Sie jetzt in und an Ihrem Haus, ob Leitungen dem Frost ausgesetzt sein können. Denken Sie besonders an Leitungen in unbewohnten Gebäuden, Räumen, Kellern und Garagen oder in noch nicht fertiggestellten Baustellen. Checken Sie doch einfach mal Ihre Situation und schärfen Sie Ihre Aufmerksamkeit anhand der folgenden Liste von Ratschlägen:
- Isolieren Sie Wasserleitungen und die Wasseruhr, wenn Einfrieren nicht ausgeschlossen werden kann.
- Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
- Wenn in einem Gebäude über Winter kein Wasser benötigt wird, drehen Sie das Ventil vor der Wasseruhr zu und lassen Sie die Leitungen leerlaufen.
- Falls absehbar ist, dass Leitungen und Wasseruhr besonders tiefen Temperaturen ausgesetzt sein können (z. B. bei Leerstand), ist als Vorsichtsmaßnahme der Einbau so genannter Kältewächter mit Thermostat ratsam.
Und wenn die Wasserleitung doch einmal zugefroren ist? - Bitte hantieren Sie dann nicht mit einer offenen Flamme, um die Leitung aufzutauen! Sonst haben Sie womöglich schnell einen großen anderen Schaden. Besser ist der Einsatz eines Heizgerätes oder eines Föns unter ständiger Beobachtung. Vor allem informieren Sie bitte uns, Ihre Stadtwerke, falls Frostschäden an einer Wasseruhr oder -leitung entstanden sind.
Die Internetenzyklopädie Wikipedia führt einen Artikel zu „Frostschutz“ (https://de.wikipedia.org/wiki/Frostschutz, aufgerufen am 3. Dezember 2018). Darin steht zusammengefasst: Weil in Deutschland Wasserleitung durchweg tiefer als 0,5 Meter in der Erde liegen, sind sie vor Frost weitgehend geschützt. Frei liegende Wasserleitungen müssen vor dem Einfrieren geschützt werden, vor allem, wie gesagt, in Häusern oder Gebäudeteilen, die nicht bewohnt sind. Denn in solchen Fällen wird ja kein Wasser entnommen, wohingegen bei ständigem Wasseraustausch durch Entnahme ständig wärmeres Wasser nachläuft. Bei solchen frei liegenden Leitungen müssen Maßnahmen ergriffen werden, um die Wassertemperatur oberhalb des Gefrierpunkts zu halten. Praktische Hinweise zum Betrieb und zur Dämmung von Leitungen sowie zur Auslegung und Steuerung eine Begleitheizung enthält die Richtlinie VDI 2069. Wichtig ist noch: Nicht-Trinkwasserleitungen müssen durch eine Sicherungseinrichtung nach DIN EN 1717 von Trinkwasser führenden Leitungen getrennt sein. „Ein Absperren von frostgefährdeten Teilen von Trinkwasser-Installationen, z. B. Garten- und Garagenzapfstellen, oder von Leitungen zu und in zeitweise nicht genutzten und nicht beheizten Gebäuden, wie Ferienhäusern, ist aus Hygienegründen abzulehnen, da das in den Leitungen verbleibende Wasser über die Dauer der Absperrung stagniert und zu einer gravierenden Verkeimung der gesamten Trinkwasser-Installation führen kann“, heißt es bei Wikipedia am angegebenen Ort.