Wenn die Tage allmählich wieder länger werden, dürfen wir uns zwar schon aufs Frühjahr freuen, aber noch nicht in Sicherheit wiegen. Wie wir erlebt haben, kann es überraschend kalt werden. Dann droht ein Schaden, der viel Geld kosten kann, falls Sie keine Vorkehrungen zum Frostschutz getroffen haben. Wie gesagt: Der Winter ist noch nicht vorbei. Bleiben Sie vorsichtig und holen Sie es gegebenenfalls nach, wenn Sie keine oder unzureichende Maßnahmen zum Schutz vor Frost getroffen haben.
Der Begriff Frostschutz bezeichnet laut Internetenzyklopädie Wikipedia alle Maßnahmen und Methoden, die ein Einfrieren von Flüssigkeiten verhindern sollen, weil das Volumen von Eis größer ist als das des flüssigen Wassers. Gefrorenes Wasser hat somit einen größeren Raumbedarf. Dies kann zu großen Kräften führen, man spricht dann von „Frostsprengung“. Um dadurch entstehende Schäden von vornherein auszuschließen, gibt es drei Strategien des Frostschutzes: Man setzt dem Wasser bestimmte Stoffe zu, um den Gefrierpunkt herabzusetzen (das kennen Sie von der Waschanlage Ihres Autos), oder man sorgt für eine Wärmezufuhr des betreffenden Bauteils (z. B. durch eine Heizung), oder aber man sorgt dafür, dass der Wasserdurchfluss in Rohrleitungen nicht zum Stillstand kommen (wie bei Fließgewässern in der Natur). Wasserleitungen im Freien, die nicht mindestens 50 cm tief in der Erde liegen, müssen vor dem Einfrieren geschützt werden. Wasserleitungen, die kein Trinkwasser führen, lassen sich durch rechtzeitiges Abtrennen und Entleeren vor dem Frost schützen. Am besten ist es natürlich, dies schon bei der Planung zu bedenken und die Leitungen mit entsprechendem Gefälle und der Möglichkeit einer Entleerung am tiefsten Punkt zu verlegen. Darauf sollten Sie achten, wenn Sie z. B. die Neugestaltung Ihres Gartens planen. (vgl. wikipedia.org/wiki/Frostschutz)
Ganz wichtig ist: Nicht-Trinkwasserleitungen müssen durch eine Sicherungseinrichtung nach DIN EN 1717 von Trinkwasser führenden Leitungen getrennt sein. Aber vor dem Absperren von frostgefährdeten Teilen von Trinkwasser-Installationen, z. B. bei Garten- und Garagenzapfstellen, wird gewarnt, ebenso von Leitungen zu und in zeitweise nicht genutzten und nicht beheizten Gebäuden, wie Ferienhäusern. Denn das in den Leitungen verbleibende Wasser stagniert über die Dauer der Absperrung, was zu einer gravierenden Verkeimung der gesamten Trinkwasser-Installation führen kann.
An dieser Stelle verweisen wir erneut auf den Blog des VDI, Verband Deutscher Ingenieure (www. blog.vdi.de/2014/01/frostschaden-am-haus-vermeiden/#sthash.k3UrmcUj.dpuf, abgerufen am 27.11.14): „Leitungen, bei denen der Wasseraustausch nicht durch entsprechende Maßnahmen (z. B. Zwangsspülung über Zeitschaltuhr) sichergestellt werden kann, müssen von der Trinkwasser-Installation durch eine Sicherungseinrichtung nach DIN EN 1717 getrennt werden und als Nicht-Trinkwasserleitungen gekennzeichnet werden. Paradebeispiel hierfür sind Zuleitungen im Außenbereich, z. B. Garagen- und Gartenanschlüsse. Konkrete Informationen zum Schutz von Wasserleitungen vor Frost liefert die Richtlinie VDI 2069.“ Der VDI empfiehlt entsprechend der genannten Frostschutzstrategien, in nicht genutzten Räumen diese Bereiche minimal zu beheizen und die Leitungen regelmäßig zu spülen. Das regelmäßige Spülen dient der Vorbeugung gegen Verkeimung. Nur Leitungen für Nicht-Trinkwasser, z. B. Regenwassernutzungsanlagen, könnten abgesperrt werden. In Gebäuden reiche es in der Regel, das Thermostat an den Heizkörpern auf das Frostsymbol zu stellen. Dann bleibe das Wasser in Bewegung und die Heizung schalte sich bei zu niedrigen Temperaturen automatisch ein. Die Richtlinie VDI/DVGW 6023 verlangt, dass in Trinkwasserleitungen spätestens alle 72 Stunden ein vollständiger Wasseraustausch stattfindet. Bei einer bestimmungsgemäß betriebenen Trinkwasser-Installation dürfte daher ein Einfrieren nicht auftreten, noch weniger aber unbemerkt bleiben. Sollte Ihnen ein Schaden durch Frost entstanden sein oder Sie nicht wissen, was sie machen sollen, wenn einmal eine Leitung eingefroren ist: Fragen Sie uns!
Hinweis in eigener Sache:
In den vergangenen Tagen haben uns Informationen von Kunden erreicht, die im Namen der Stadtwerke Wadern angerufen und aufgefordert wurden, Vertragsdaten und Zählerstände Preis zu geben. Und dies geschah wohl auf ziemlich dreiste und unverschämte Art und Weise.
Durch eine geschickte Fragestellung kann es dabei dazu kommen, dass man am Telefon einen Vertrag abschließt, den man ggf. gar nicht haben möchte und aus dem man nur unter großem Aufwand wieder raus kommt.
Wir weisen deshalb noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass diese Telefonate rein gar nichts mit den Stadtwerken Wadern zu tun haben. Wenn wir von Ihnen Informationen oder Ihre Mithilfe brauchen, werden wir Sie schriftlich kontaktieren, so dass Sie jederzeit Ruhe und Muße haben, den Sachverhalt abzuschätzen und zu reagieren.