Auch effiziente Staubsauger können Schadstoffe verbreiten

Auch die robustesten Geräte geben irgendwann den Geist auf, z. B. Staubsauger. Wer nach einem neuen Gerät Ausschau hält, wundert sich, dass er keinen Staubsauger bekommen kann, der eine ähnlich hohe Leistungsaufnahme hat wie sein alter. Und er staunt, was alles auf dem EU-Label steht. Der Artikel „Staubsauger“ in der Internetenzyklopädie Wikipedia schildert die Geschichte des Staubsaugers (erfunden zwischen 1860 und 1876 in den USA), erklärt das Funktionsprinzip der verschiedenen Bauarten, und er macht verständlich, wieso es zu der anfangs genannten Irritation kommt, und worüber das EU-Label informiert: „Anfang Juli 2013 legte die Europäische Kommission (...) eine Verordnung im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie von Staubsaugern vor. Demnach dürfen ab dem 1. September 2014 nur noch Staubsauger mit einer Leistungsaufnahme von maximal 1600 Watt vertrieben werden, ab 1. September 2017 wird der Grenzwert auf 900 Watt reduziert. Gleichzeitig werden Grenzwerte für Staub- und Lärmemission sowie Mindestwerte für Staubaufnahme und Haltbarkeit festgelegt. Die Stiftung Warentest bewertet die Grenzwerte als unkritisch. Bei einem Test im Januar 2014 hatten 7 von 15 Staubsaugern eine 'gute' Saugleistung bei weniger als 1600 Watt. Der Testsieger benötigte nur 870 Watt und erfüllte damit bereits die strengeren Grenzwerte, die ab 2017 gelten. Nach Aussagen der Industrie blickt diese gelassen auf die Einführung der Leistungsbeschränkung für Staubsauger. Zudem wurden einige Arten von Staubsaugern von der Verordnung ausgenommen, beispielsweise Saugroboter, Akku-Staubsauger, Nasssauger, Zentralstaubsauger, Industriestaubsauger und Bohnermaschinen.“ (zitiert nach de.wikipedia.org/wiki/Staubsauger, aufgerufen am 28.06.2018)

Weiter heißt es da: „Der Anfang Juli 2013 durch die Europäische Kommission (...) für Staubsauger festgelegte Grenzwert für die Lärmemission beträgt 80 dB(A).“ Seit 1. September 2014 stünden sechs neue Angaben auf dem EU-Label: Energieeffizienzklasse A bis G, der jährliche Stromverbrauch in kWh (für Durchschnittshaushalt mit 87 m² Wohnfläche und 50 Reinigungsvorgängen pro Jahr), Schallleistungspegel, Staubemissionsklasse A bis G, Teppichreinigungsklasse A bis G und Hartbodenreinigungsklasse A bis G.

Dazu passt ein aktueller Artikel des Umweltbundesamtes vom 28. Juni über die „Schadstoffquelle Staubsauger“, www.umweltbundesamt.de/themen/schadstoffquelle-staubsauger, aufgerufen am 28.06.2018. Da steht: „Die Staubbelastung bleibt geringer, wenn Sie volle Staubbeutel rechtzeitig austauschen – außerdem saugen Sauger mit vollem Beutel schlechter. Tauschen Sie zudem Motoschutz- und Mikroabluftfilter – auch Hygienefilter genannt – regelmäßig aus. Und: Vermeiden Sie den Kontakt mit Staub, wenn Sie den Beutel austauschen oder die Box leeren. Im Staub können sich Pilzsporen, Milbenkot, Bakterien und Schadstoffe ansammeln. Empfindliche Personen, wie Allergiker oder Asthmatiker sollten einen Beutelstaubsauger mit Zusatzfilter nutzen. Bei diesem Staubsaugersystem ist die Staub- und mikrobielle Belastung am geringsten – so das Ergebnis der aktuellen UBA-Studie. (…) Während Allergiker und Asthmatiker durch die Staubemissionen der Geräte gesundheitlich beeinträchtigt werden können, sind die gemessenen Werte für gesunde Personen bei allen getesteten Geräten unproblematisch.“

Bemerkenswert ist der Hinweis: „Hinsichtlich Ressourcenverbrauch, Treibhausgasemissionen und Lärmbelastung gibt es keine relevanten Unterschiede bei den verschiedenen Staubsaugersystemen. Besonders energieeffiziente Geräte erkennen Sie an der Energieeffizienzklasse A(+++). Ein vorzeitiger Austausch alter Geräte aus Gründen der Energieeffizienz lohnt jedoch meist weder ökonomisch, noch ökologisch, wenn man den Kaufpreis sowie den Energie- und Ressourcenaufwand für die Herstellung des Gerätes mit einbezieht. Leise Sauger erkennen Sie am Label: Das EU-Etikett weist die Lautstärke des Staubsaugers in dB (A) als Schallleistungswert aus. Je kleiner der Wert, umso leiser der Staubsauger.“