ACHTUNG: Aufhebung der Abkochanordnung für Trinkwasser im Löstertal

Aufhebung des Abkochgebotes für Trinkwasser

Das ab 27.08.2019 wegen einer festgestellten bakteriellen Verunreinigung aus Vorsichtsgründen angeordnete Abkochgebot wird mit Wirkung vom 28.08.2019, 15:30 Uhr, aufgehoben.

Betroffen sind folgende Ortsteile der Stadt Wadern:

Buweiler, Rathen, Oberlöstern und Kostenbach

Das Trinkwasser kann in den vorgenannten Stadtteilen wieder uneingeschränkt für alle Zwecke des mensch-lichen Gebrauchs genutzt werden. Die eingeleitete Chlorung des Trinkwassers wird vorsorglich bis nächsten Montag, 02.09.2019 fortgeführt. 

Es wird empfohlen die Hausinstallation mehrere Minuten durchzuspülen, damit das nun gechlorte Wasser auch in der Hausinstallation ankommt.

Bei Rückfragen erreichen Sie das Wasserwerk Wadern jederzeit unter folgender Telefonnummer:

06871 – 9012 -0 sowie per E-Mail unter info@swwadern.de.