Der Juni ist bei uns sehr heiß und trocken gewesen. Als es nach mehreren trockenen Wochen wieder geregnet hat, gingen die Meinungen erwartungsgemäß auseinander. Wer Felder und Wiesen oder einen Rasen und einen Garten hat, war froh über den Regen. Anders lautete das Urteil derer, die sich in ihrer Freizeit draußen aufhalten wollen. Die Schulkinder wünschten sich zum Ferienbeginn lieber Sonnenschein. Der Regen bringt nicht nur sich widersprechende Meinungen, sondern mitunter sogar widersprüchliche Effekte mit sich. Gerade bei Starkregen kann das Überschwemmungswasser böse Folgen haben, in manchen Teilen der Erde bringt es sogar den Tod. Jedes Jahr sterben weltweit Millionen von Menschen, weil sie Wasser getrunken haben, das nach Überschwemmungen verunreinigt war.
Die Bilder von Naturkatastrophen führen uns vor Augen, dass der Klimawandel eine Tatsache ist, und wie schnell Trinkwasser verdorben werden kann. In unseren Breitengraden spüren wir die Wetterveränderungen zwar, aber nicht so drastisch wie in anderen Teilen der Welt. Und wir verfügen über sehr gute Trinkwasservorräte. Dennoch sollten wir alles daran setzen, unser Wasser zu schützen. Kaum einer von uns denkt im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung an Naturkatastrophen, sondern eher an Einflüsse der Industrie und der Landwirtschaft auf unser Grundwasser. Und den Trinkwasserschutz überlässt man allzu gern dem Gesetzgeber und den Versorgungsunternehmen.
Zum Schutz des Wassers können auch Sie in Ihrem Alltag beitragen. Haben Sie nicht auch schon einmal alte Batterien in den Hausmüll geworfen, weil es Ihnen zu umständlich war, sie aus defekten Altgeräten zu entfernen? Die Säuren und Stoffe einer ausgelaufenen Batterie können bekanntlich nicht nur Elektrogeräte schädigen, sondern auch unser Wasser. Deshalb bringen Sie Ihre Altbatterien zurück zum Einzelhandel oder entsprechenden Sammelbehältern. Dasselbe gilt für Farben und Lacke auf Basis von Verdünnungsmitteln. Medikamente gehören nicht ins WC, sondern in den Restmüll und die Müllverbrennungsanlage. Und Ihr Auto sollten Sie nur auf dafür vorgesehenen Flächen bzw. Waschanlagen mit Ölabscheider waschen. Solche einfachen Regeln bewirken viel. Umgekehrt kann ihre Missachtung großen Schaden an unserem Grundwasser anrichten.
Im Saarland ist für die Belange der Grundwassernutzung das Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz zuständig. Dazu ist im Internet unter www.saarland.de/37850.htm (aufgerufen am 30. Juni 2017) zu finden: „Das Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit dem Saarländischen Wassergesetz stellt die Rechtsgrundlage dar, die oberirdischen Gewässer und das Grundwasser als Bestandteile des Naturhaushalts so zu bewirtschaften, dass sie vorrangig dem Wohl der Allgemeinheit und des Weiteren dem Nutzen Einzelner dienen. Jede vermeidbare Beeinträchtigung muss unterbleiben. Der Wasserhaushalt ist so zu ordnen, dass Wasser stets in geeigneter Güte, in der benötigten Menge und am richtigen Ort für die jeweiligen Bedürfnisse zur Verfügung steht. Wasserrechtlich bedeutsam sind alle Maßnahmen, die geeignet sind, eine nachteilige physikalische oder chemische Veränderung des Grundwassers zu bewirken.“ Unter anderem bedürfen die folgenden Vorhaben einer wasserrechtlichen Anzeige bzw. Erlaubnis: Niederbringung von Bohrungen, dauernde Zutageförderung und Ableitung von Grund- bzw. Quellwasser, Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern, Herstellung eines Gewässers in Folge von Freilegung des Grundwassers. Die vorzulegenden Antragsunterlagen sind im Einzelfall mit dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz abzustimmen.
Hinweis in eigener Sache: Geänderte Öffnungszeiten
In den Sommerferien ist unser Kundenbüro in der Zeit vom 03.07. bis einschließlich 14.07.2017 von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:30 bis 12:00 Uhr sowie donnerstags von 13:30 bis 18:00 Uhr geöffnet.